Infos für Kinder und Jugendliche

Hallo !
Diese Seite befindet sich im ständigen Auf- und Weiterbau und enthält für euch hoffentlich interessante und hilfreiche Informationen.
Falls du auf dieser Seite etwas suchst und nicht findest, kannst du mir auch gerne über das Kontaktformular schreiben, was du vermisst und ich werde schauen, dass du die gewünschte Information erhälst. 


Ausbildung - Ausbildungsplatzsuche

Wenn du auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz bist, so kannst du auch einfach `mal auf den Seiten der sogenannten Kammern nachschauen, wo Arbeitgeber Ihre Ausbildungsplatzangebote inserieren. Für Handwerksberufe ist das zum Beispiel die Handwerkskammer, für Büroberufe, wie zum Beispiel Bürokauffrau, Industirekaufmann, Einzelhandelskaufmann, Verkäuferin, Automobilkauffrau,  Groß- und Außenhandelskaufleute usw. ist dies die Industrie- und Handelskammer. 

Wenn dein Schulabschluss möglicherweise nicht ganz so gut ist, wie er sein sollte und dir dies die Ausbildungsplatzsuche erschwert, so bietet es sich an, dem Arbeitgeber anzubieten, dort, wo du die Ausbildung machen möchtest, ein Praktikum zu machen, damit der Arbeitgeber dich kennenlernt und sich von deinen Fähigkeiten und deiner Leistungsbereitschaft überzeugen kann.  

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit in einem anderen Betrieb ein Praktikum zu machen und dir dieses dann bescheinigen zu lassen. Es ist immer besser, wenn du etwas tust, als wenn du untätig zu Hause bleibst, denn Lücken im Lebenslauf wirken sich immer negativ aus, da ist es schon besser die Zeit irgendwie sinnvoll zu nutzen, selbst, wenn du dafür kein Geld bekommst, dein Einsatz zahlt sich späterhin ganz bestimmt aus. Für Jugendliche, die sich für eine kfm. Ausbildung interessieren, biete ich innerhalb meiner Unternehmung gerne die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren.

Zudem besteht die Möglichkeit eventuelle schulische Defizite durch das Belegen von speziellen Kursen und gezieltem Unterricht auszugleichen. Sollche individuellen Qualifizierungen biete ich innerhalb meiner Angebotspalette auch an. Wenn du daran interessiert bist, schicke einfach eine mail. Selbstverständlich wäre ein solcher bescheinigter Unterricht nicht kostenlos, allerdings ist es in manchen Fällen möglich, finanzielle staatliche Unterstützung zu erhalten. Ob dies in deinem Fall möglich ist, werde ich dann prüfen.  

Freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr

Eine weitere gute Möglichkeit Wartezeiten sinnvoll zu nutzen, interessante Erfahrungen zu machen und seine Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu erhöhen,  ist das Absolvieren eines so genannten freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Es stehen vielfältige Einsatzbereiche im In- und Ausland zur Verfügung. Man kann in der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit, im Hospizbereich, in Kultureinrichtungen tätig werden oder beispielsweise bei Naturmaßnahmen aktiv mithelfen.

Es ist auch möglich anstelle des Wehr- bzw. des Zivildienstes ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr abzuleisten.

Du würdest ein kleines Taschengeld erhalten und in den meisten Fällen wird eine Unterkunft und Verpflegung gestellt. Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber. Es besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Weitere Informationen dazu findest du auf: www.bmfsfj.de

Rechte - partnerschaftliches Verhältnis zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und ihren Eltern

Kinder und Jugendliche haben vom Gesetz her ebenso Rechte, wie allerdings auch Pflichten. Es sollte in dem Verhältnis zwischen Kindern und Eltern lt. Gesetz immer partnerschaftlich zugehen und mit zunehmendem Alter solltest du als Jugendlicher auch mehr und mehr Mitspracherecht von deinen Eltern eingeräumt bekommen, allerdings ist es schon so, dass in den meisten Fällen, solange du noch nicht volljährig, also 18, bist, deine Eltern das letzte Wort haben werden.

Dass es dabei manchmal auch zu Konflikten kommt, ist wohl kaum zu vermeiden, die Frage ist nur immer, wie diese Konflikte bewältigt werden und dabei hast du genauso das Recht auf eine respektvolle Ansprache wie natürlich deine Eltern ebenfalls dieses Recht haben.

Hilfe ! Gewalt !

In diesem Zusammenhang stellt sich leider sogleich die Frage danach, ob es erlaubt ist, Kinder oder Jugendliche zu schlagen. Darauf gibt es ein eindeutiges Nein ! Es ist nicht erlaubt, sondern eine Straftat !

Was aber ist zu tun, wenn es doch geschieht ? Wer hilft dir dann ? Gibt es eine erwachsene Person in deinem Umfeld, wem du davon erzählen könntest ? Hast du eine Freundin oder einen Freund, zu deren Eltern du Vertrauen haben kannst ? Oder kannst du vielleicht mit einem Lehrer oder mit einer Lehrerin sprechen ?

Wenn nicht, was dann ?

Es gibt natürlich zum einen die Möglichkeit direkt zur Polizei oder zum Jugendamt zu gehen. Dafür ist es ganz wichtig für dich zu wissen, dass das Jugendamt nach dem Gesetz ( KJHG § 42 ) verpflichtet ist, dich in Obhut zu nehmen, wenn du darum bittest ( in Obhut nehmen heißt konkret, dass du in Sicherheit gebracht werden wirst ).

Vielleicht traust du dich das nicht oder hast andere Gründe, weshalb du dorthin nicht gehen magst, kannst oder willst.

Die Beratungsstelle des Kinder- und Jugendtelefons des Vereins Nummer gegen Kummer e.V. ist hier vielleicht eine ganz gute neutrale Möglichkeit, um dich anonym und kostenlos beraten und informieren zu lassen. Es gibt auch eine Internetadresse, über die du per mail dann Kontakt mit den dortigen Mitarbeitern aufnehmen kannst.

http:www. kinderundjugendtelefon.de, die Telefonnummer lautet 0800-1110333.

Eine weitere Beratungsstelle, erreichst du über die Nummer: 0800- 1516001, dies ist das Kindernotruftelefon, wo du ebenfalls kostenlos anrufen kannst.

Oder du gehst `mal auf die Seite: www.bke-beratung.de, dort kannst du mit Menschen Einzelberatug im Chat erhalten und es gibt dort ebenfalls Gruppenchats.

Auf der Seite: www.gewalt-gegen-Kinder.de  kannst du Adressen und Telefonnummern von Anlaufstellen an deinem Wohnort finden.

Solltest du dich in einer solchen Lage befinden, dass du eine derartige Hilfe in Anspruch nehmen musst, wünsche ich dir, dass du den Mut fasst, es jemanden zu erzählen und dir Hilfe zu holen. Du kannst immer auch zuerst anonym, dass heißt ohne deinen Namen zu nennen, anrufen oder auch anonym beim Jugendamt sagen, dass du Hilfe brauchst. 

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen ein bisschen weitergeholfen habe. Solltest du bei den genannten Stellen irgendwie nicht weiterkommen, kannst du dich auch an mich wenden, indem mir du eine mail schreibst.

Taschengeld

Ein bestimmt wichtiges Thema, das immer wieder Anlass zu Diskussionen zwischen Kindern, Jugendlichen und Eltern führt, ist gewiss das Thema Taschengeld. Und sogleich muss ich diejenigen Kinder und Jugendlichen enttäuschen, die bisher gemeint haben, dass sie ein Recht auf Taschengeld haben. Dem ist nicht so. Ein Recht auf Taschengeld gibt es nicht und somit steht es deinen Eltern ebenfalls frei, über die Höhe des Taschengeldes zu entscheiden, falls sie dir denn überhaupt bereit oder auch imstande sind, welches zu geben. Falls es deinen Eltern aus finanziellen Gründen einfach nicht möglch ist, dir Taschengeld zu geben, darfst du dir vielleicht einen Job suchen, um dir dein Taschengeld selbst zu verdienen. Doch auch dafür brauchst du die Erlaubnis deiner Eltern und es sind ebenfalls rechtliche Vorschriften zu beachten.
 

Job - Gesetzliche Bestimmungen

Wer 14 Jahre alt ist, darf - wenn es die Eltern erlauben- einer leichten Beschäftigung nachgehen. Natürlich ist es nicht erlaubt in der Schulzeit zu arbeiten und auch darf deine schulische Leistung nicht unter der Aufnahme einer Arbeit leiden. Täglich darfst du bis höchstens drei Stunden tätig werden und die Arbeitszeit muss um 18:00 Uhr enden.

Wenn du 15 bis 17 Jahre alt bist, darfst du acht Stunden täglich und wöchentlich höchstens 40 Stunden arbeiten.

Gegenseitiger Beistand und gegenseitige Rücksichtnahme

In § 1618a BGB, das heißt also im Bürgerlichen Gesetzbuch, das für alle Belange von Bürgern untereinander maßgeblich ist, also auch für die Angelegenheiten zwischen Eltern und deren Kindern, steht folgendes geschrieben: Das Eltern-Kind-Verhältnis ist ein Verhältnis mit gegenseitiger Verantwortung. Eltern und Kinder sind sich gegenseitig Beistand und Hilfe schuldig. Sie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Das bedeutet für Kinder von  Hartz IV - Empfängern im Klartext, dass sie, wenn sie sich einen Job suchen, sie nur einen geringen Teil von dem Geld behalten dürfen. Sie müssen das meiste zum gemeinsamen Lebensunterhalt dazu tun, weil dein Eltern nämlich von dem, was sie normalerweise vom Staat erhalten würden wegen des Jobs des Kindes ein großer Teil abgezogen wird, der dann natürlich fehlt und mit dem Verdienst des Kindes aufgestockt werden muss. Dasselbe gilt übrigens auch für Geldgeschenke !

Ersatzgroßeltern- Ersatzoma - Ersatzopa

Du hast keine Großeltern oder sie wohnen vielleicht sehr weit weg, so dass du sie nur sehr selten oder gar  nicht sehen kannst ? Du wünschst dir aber eine Oma oder einen Opa, mit wem du etwas Schönes unternehmen kannst, wer dich regelmäßig besucht, vielleicht mit dir oder euch etwas Schönes unternimmt und dir vielleicht auch manchmal  bei den Hausaufgaben hilft, dir vielleicht etwas aus einer früheren Zeit erzählt, als es noch kein Internet gab und auch richtig gut zuhören kann und dich einfach richtig gut versteht und meistens sofort weiß, wenn bei dir "der Schuh drückt" ?

Dann sprich' doch einfach 'mal mit deiner Mutter, deinem Vater bzw. mit deinen Eltern darüber und schaut 'mal auf der Seite:
www.familienhilfe-ev.de , dort findet ihr die richtige Adresse, wer in eurer Stadt die Vermittllung durchführt und euch hilft liebe Eratzgroßeltern zu finden, die vielleicht sogar direkt bei euch in der Nähe wohnen.  Und wenn ihr euch mögt und richtig gut versteht, kann das bestimmt eine richtig tolle Sache für euch alle werden.



So, das war es ersteinmal, wie ich schon schrieb, werde ich weiterhin auch noch andere Informationen für euch hier bereitstellen und gerne könnt ihr mir auch Vorschläge unterbreiten, wenn ihr mögt. Einfach per Kontaktformular eine Nachricht senden !